(EG) Nr. 852/2004

VERORDNUNG (EG) Nr. 852/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 29. April 2004
über Lebensmittelhygiene

Enthält allgemeine Lebensmittelhygienevorschriften für Lebensmittelunternehmer.

Gilt für alle Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen von Lebensmitteln und für Ausfuhren sowie unbeschadet spezifischerer Vorschriften für die Hygiene von Lebensmitteln.

"Lebensmittelhygiene" bezeichnet die Maßnahmen und Vorkehrungen, die notwendig sind, um Gefahren unter Kontrolle zu bringen und zu gewährleisten, dass ein Lebensmittel unter Berücksichtigung seines Verwendungszwecks für den menschlichen Verzehr tauglich ist.

veröffentlicht:
Amtsblatt der EU, L 139/1, 30.4.2004

2

3

grossküchentechnik-blog.de